Fotovoltaik auf Günterslebens Flur?

30. Mai 2023

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Besitzer von Äckern und Wiesen werden derzeit massiv umworben, ihre Flächen langfristig an Entwickler und Betreiber von Fotovoltaikanlagen zu verpachten. So leiste man einen Beitrag zugunsten erneuerbarer Energien und erhält zudem deutlich mehr als bei üblicher Verpachtung. Die Vielzahl der Angebote solcher „Investoren“ lässt vermuten, dass es sich um eine lukrative Sache handelt. Kürzlich stellte eine solche Firma ihr Anliegen eloquent im Gemeinderat vor. Von Interesse sind Flächen ab 8 Hektar. Dazu kommt ggf. noch ein weiterer Flächenbedarf für Umspannwerk und Speicheranlage, womit die Übergabe bzw. Speicherung des erzeugten Stroms ermöglicht wird. Öfters produzieren solche Anlagen Strom, wenn schon genügend zur Verfügung steht, also tagsüber und im Sommer. Ansätze zum Einsparen von Flächen durch effizientere Aufstellung waren nicht erkennbar, wahrscheinlich ist eine breitflächige Nutzung viel billiger. Und übrigens sind solche Anlagen andernorts, z. B. in Spanien, viermal effizienter als bei uns. Strom ist heute eine Sache von internationalem Netzverbund. Recht reserviert reagierten die Vertreter der Investoren auf unsere Anfragen: Agri-Fotovoltaik, also eine Doppelnutzung der Fotovoltaikflächen zugleich für Stromgewinnung und Landwirtschaft. Sie sehen dies für möglich, wenn sich vor Ort jemand darum kümmert, sie selbst jedenfalls nicht. Offensichtlich hätten solche Doppelnutzungen, vor allem wegen der höheren Aufständerung der Fotozellen, Renditeeinbußen zur Folge. Dazu muss man wissen, dass es derzeit deutschlandweit zahlreiche Überlegungen und auch Versuchsanlagen gibt, z. B. Anlagen mit Schaf- oder anderer Tierhaltung, Anbau von Kulturen, die ohnehin eine Überdachung oder Teilschattierung brauchen, oder ähnliches. Da sind in den nächsten Jahren erst interessante Ergebnisse zu erwarten. Auf die Frage nach einer möglichen Bürgerbeteiligung boten die Investoren-Vertreter 5 % der Investitionssumme für örtliche Bürger an. Die Rendite aus den übrigen 95 % aus der örtlich beanspruchten Feldflur streichen andere ein. Dass die Errichtung solcher Anlagen in Sichtweite des Dorfes unerwünscht ist, darin sind sich im Gemeinderat fast alle einig. Die Flächenauswahl birgt Streitpotential im Ort, wie bereits zahlreiche Anrufe im Rathaus befürchten lassen. Die Gemeinde ist letztlich gefragt, weil nur sie durch eine Änderung des Flächennutzungsplanes die baurechtlichen Voraussetzungen für Fotovoltaikflächen schaffen kann. Wir in der Fraktion lehnen solche Anlagen mit nur geringer Bürgerbeteiligung und ohne Doppelnutzung der wertvollen Landfläche grundsätzlich ab. Seit der Ukraine-Krise ist bekannt, dass wir nicht nur einen enormen Energiebedarf haben, sondern auch eine sichere Lebensmittelversorgung wichtig ist, wofür Ackerflächen benötigt werden. Zugleich ist der Landverbrauch in Bayern zu bremsen. Weil sich eine Mehrheit im Gemeinderat eher von der Forderung nach mehr erneuerbaren Energieträgern verpflichtet fühlt, stimmten wir schließlich zu, die Voraussetzungen für Freiflächen-Fotovoltaik von einem unabhängigen Experten kostenaufwändig prüfen zu lassen, einschließlich der Möglichkeit weiterer Windkraftanlagen, was wir bevorzugen, und einer Bürgerbeteiligung. Wir jedenfalls werden einem langfristigen Ackerflächenentzug nicht zustimmen können, wenn die Belastungen daraus vor Ort bleiben und die vermutlich enormen Gewinne an unbekannt abfließen.

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Folglich ist eine möglichst hohe Bürgerbeteiligung unabdingbar. Ohnehin begrüßen wir Fotozellen auf Dächern, wie sie auch auf dem Dach der Festhalle vorgesehen sind.