Zustimmung zur Nebentätigkeit des Bürgermeisters

04. Dezember 2023

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Die laufenden Projekte zugunsten einer bürgerfreundlichen Gemeinde mit hohem Wohnwert kann der neue Bürgermeister nahezu nahtlos übernehmen. Verwaltung, Finanzen und eben auch etliche Projekte sind auf gutem Weg. Ein besonders erfreuliches Beispiel: Nach vieljähriger Vorbereitung – der Beginn liegt noch in der Amtszeit von Bürgermeister Ernst Joßberger – haben inzwischen, auch Dank der Wahl einer erfahrenen, versierten und für Güntersleben bereits erfolgreich tätigen Firma, alle Betroffenen ihre Zustimmung zum Abschluss eines Erschließungsvertrags erteilt. Damit ist ein wichtiger Schritt zur Erschließung der hauptsächlich im Privatbesitz befindlichen Grundstücke im Bauabschnitt 1.2 des Neubaugebiets „Platte“ genommen. Der Bürgermeister signalisiert in seinen ersten Amtswochen eine erfreuliche Kontinuität und Tatkraft. Dies wünschen wir uns auch weiterhin, selbst wenn er zukünftig 5 bis 7 Stunden wöchentlich für einen Nebenverdienst von 1.000 Euro monatlich in der Holzbau Freudenberger GmbH arbeiten wird. Wir haben dem Antrag zugestimmt, weil er als Wahlbeamter gesetzlich ein Anrecht auf eine Nebentätigkeit in diesem Umfange hat. Dass er jetzt von seinem Versprechen im Wahlwettbewerb abweicht, sich als Bürgermeister uneingeschränkt für die Gemeinde einzusetzen, stellte für uns – aufgrund der rechtlichen Vorgaben bei der prognoseorientiert zu treffenden Entscheidung – keinen Grund für eine Ablehnung dar. Zudem ist uns bekannt, dass der Bürgermeister hoch sensibilisiert ist, um eine Kollision zwischen Bürgermeister- und Nebentätigkeit zu vermeiden, worauf wir vertrauen. Nachdem das Jahr inzwischen den Monat Dezember erreicht hat, wünschen wir Ihnen abschließend eine besinnliche Adventszeit, schon heute frohe Weihnachten und einen „guten Beschluss“