An Grundsteuereinnahmen hat die Gemeinde im Haushaltplan 2024 bei der Steuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 18.100 Euro und bei der Steuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) 395.000 Euro an Einnahmen kalkuliert. Mindestens diese Beträge sollten nach der grundlegenden Messbetragsumstellung auch in 2025 als Einnahmen erzielt werden. Bis zur Entscheidung über die Festsetzung der Hebesätze ab 01.01.2025 im Gemeinderat lagen der Gemeinde aber erst 83 % der Messbeträge für die Grundsteuer A und 94 % für die Grundsteuer B vom Finanzamt vor. Mit den Daten ließen sich zwar die o. g. Einnahmen erzielen. Die große Unbekannte sind jedoch Korrekturen, die generell zu Rückzahlungen, also Mindereinnahmen führen. Diese gemeindlichen Einnahmereduzierungen sind also die nachträgliche Folge von Interventionen durch die Grundstückseigentümer beim Finanzamt.
Selbst bei einer Hochrechnung mit dem Durchschnitt der bisher vorliegenden Messzahlen auf 100 Prozent und einer Korrekturquote von lediglich 15 Prozent würde die Gemeinde nur minimale Mehreinnahmen gegenüber den bisher kalkulierten Beträgen erzielen. Da die vorliegenden Daten noch nicht belastbar sind, blieb den Mitgliedern des Gemeinderats zum jetzigen Zeitpunkt gar keine andere Möglichkeit, als die seit 01.01.2012 unverändert gebliebenen Realsteuerhebesätze von 330 Prozent auch zum 01.01.2025 nicht zu verändern. Eine Reduzierung der Grundsteuereinnahmen wäre aufgrund der bevorstehenden Maßnahmen und den damit in beträchtlichen Höhen verbundenen Ausgaben nur äußerst schwerlich zu verkraften. Bleibt letztlich abzuwarten, welches Ergebnis die gemeindliche Jahresrechnung 2025 hierüber ausweisen wird.
So wünschen wir Ihnen abschließend eine besinnliche Adventszeit, schon heute frohe Weihnachten und einen „guten Beschluss“.