UBG ist für eine Aufteilung von Defiziten UND Überschüssen

01. Oktober 2024

CollageKindergartenGue.jpg (Collage Helga Filbig)

Nach fünf Jahren erfolgreicher Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Johanniter Unfallhilfe (JUH), dem neuen Träger unserer Kinderbetreuungseinrichtungen, sollte – wie festgeschrieben – die gemeinsame Vereinbarung aus dem Jahr 2019 überarbeitet werden. Die Verwaltung legte hierzu dem Gemeinderat einen bereits mit der JUH abgestimmten Entwurf einer Änderung der Vereinbarung zur Abstimmung vor.

In den Jahren der Zusammenarbeit hat die Gemeinde bisher alljährlich auflaufende Defizite teils vertraglich bedingt und teils zusätzlich deshalb freiwillig übernommen, weil bereits bei der ersten Abrechnung davon abgewichen wurde. Höchstbetragsdefizite blieben unbeachtet und Überschüsse in einzelnen Einrichtungen minimierten die Erstattungssumme. Sicher war ein Teil der Defizite unvermeidlich, bedingt durch äußere Umstände wie zum Beispiel Corona. So sind auch unsere besonderen Betreuungsformen in Natur- und Waldkindergarten deutlich personalintensiver. Im Gemeinderat bestand daher große Bereitschaft, mit den Neuregelungen das Defizitrisiko zu verschieben. Im neuen Vereinbarungsentwurf stehen nunmehr veränderte Höchstgrenzen für vier von fünf Kindertageseinrichtungen. Lediglich die Höchstgrenze für einen Defizitausgleich im Hort blieb unverändert. In der Gesamtsumme für einen Defizitausgleich tritt durch die vorgenommenen Verschiebungen keine Änderung ein. Die geänderten Regelungen sollen ab 01.01.2025 gelten.

Währung klein.jpg Über alle Fraktionen hinweg bestand Einigkeit, die neuen Defizithöchstbeträge so zu übernehmen. Die UBG-Fraktion vermisste jedoch eine Regelung für den Fall, dass keine Defizite, vielleicht sogar Überschüsse entstehen sollten. Von diesen sollte dann – zumindest auch teilweise – die Gemeindekasse profitieren; d. h. künftig würde eine Erstattung nicht nur in eine Richtung, sondern auch in die andere möglich sein. Nur deshalb stimmte die UB-Fraktion geschlossen gegen die geänderten vertraglichen Regelungen. Ja zur Übernahme der Defizite, aber auch ja zur Beteiligung der Gemeinde an möglichen Überschüssen.